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Immobilienbewertung: Bausachverständige erstellen Ihnen eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie im Bereich Hilden, Düsseldorf, Solingen, Dormagen, Leverkusen und Umgebung!

>> Qualifikationen im Bereich Bautechnik, Bauleitung und Bauplanung, Beratung in Bezug Wohnungsmarkt und Grundstückpreise als auch der Boden- und Bauordnung.

Bewertungsobjekte:

  • Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken
  • Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen
  • Immobilienbewertung von Einfamilienhäusern
  • Immobilienbewertung von Häusern
  • Immobilien-Bewertung von Mietshäusern
  • Immobilien-Bewertung von Ladenlokalen
  • Immobilien-Bewertung von Büros
  • Immobilien-Bewertung von Einkaufszentren

Hier Infos zu:
> Verkehrswertgutachten
> Wertschätzung
> Steuerliche Bewertung
> Leistungsumfang und Honorare

Weitere Infos (Informationen) in Sachen Immobilien-Bewertung, Wertermittlung, Wertgutachten und vieles mehr!

Wertermittlungen spielen eine bedeutende Rolle in vielen Bereichen des Lebens, allen voran der rechtlichen und wirtschaftlichen Seite. Da auf der Grundlage eines Wertgutachtens häufig fundamentale finanzielle Entscheidungen getroffen werden, ist die Wertermittlung ein Tätigkeitsfeld mit hohen Anforderungen an die Sachkenntnis und den Sachverstand des Verständigers. Unsere Qualifikation liegt hier im Bereich Bautechnik, Bauleitung und Bauplanung, Beratung in Bezug Wohnungsmarkt und Grundstückpreise als auch der Boden- und Bauordnung.

LEISTUNGSUMFANG UND HONORAR
BEI DER IMMOBILIEN-BEWERTUNG

Ein- und Zweifamilienhaus 1099,00 Euro*
Eigentumswohnung 1339,00 Euro*
Mehrfamilienhaus (bis 4 WE) 1689,00 Euro*
Berücksichtigung von Rechten u. Lasten 319,00 Euro*
Bewertung eines zusätzlichen unbebauten Grundstücks 499,00 Euro*
Einholung der Katasterkarte 55,00 Euro*
Einholung des Grundbuchauszugs 75,00 Euro*
Einholung des Bodenrichtwerts 40,00 Euro
Nachforschungen beim Bauamt über Baupläne 80,00 Euro*/h
Ermittlung der Wohnflächen aus Bauplan (je Raum) 5,90 Euro*
Aufnahme der Raummaße inkl. Planskizzen (je Raum) 23,00 Euro*

Schätzung von Sanierungskosten
 
Geringe (bis ca. 10.000 Euro) 229,00 Euro*
Mittlere (bis ca. 50.000 Euro) 345,00 Euro*
Aufwändige (bis ca. 100.000 Euro) 459,00 Euro*

*alle Preise verstehen sich in Euro, brutto inkl.gesetzl. Mehrwertsteuer

Rufen Sie uns an! Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung erhalten Sie unter 02309 - 785 979


Einige Informationen zur Stadt Hilden aus der Wikipedia:
Die Stadt Hilden liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf. Hilden liegt 10 km westlich der Stadt Solingen und 15 km südöstlich der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist mit ca. 57.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Kreis Mettmann. Das Stadtgebiet grenzt im Norden an Erkrath, im Nordosten an Haan, im Osten und Südosten an Solingen, im Süden an Langenfeld und im Westen an Düsseldorf. Der größte Teil der Stadt liegt auf einer Niederterrasse, die den Übergang vom Niederrhein in das Bergische Land markiert. Während der im Westen gelegene Bahnhof auf 48 m über NN liegt, erhebt sich der höchste Punkt der Stadt, der Jaberg an der Grenze zu Haan, bereits auf 106 m. Durch das nach Osten ansteigende Relief ergeben sich Niederschlagsmengen, die mit über 800 mm pro Jahr bereits relativ hoch ausfallen. In einer der dichtest besiedelten Städte Deutschlands sind Frei- oder Grünflächen extrem knapp. Hilden hat ein in sich stark geschlossenes Stadtgebiet, das von Autobahnen umgeben ist. Vororte oder eingemeindete Gebiete gibt es nicht, die Bevölkerungsdichte ist daher relativ hoch. Das größte unbebaute Gebiet ist der Hildener Stadtwald im Nordosten, nachdem die Giesenheide, eine der letzten großen Flächen im Hildener Norden, für die Bebauung freigegeben wurde. Da sich die Stadt sternförmig in die Haupthimmelsrichtungen ausgedehnt hat, spricht man gemeinhin von Mitte, Nord, Süd, Ost und West, wenn man seine Wohngegend benennen möchte. Die teilweise in Registern geführten landschaftlichen Bezeichnungen (Meide, Karnap, Trotzhilden etc.) waren nie mehr als Flurnamen oder Einzelhöfe und werden daher meist nicht in der Bedeutung von Stadtteilen verwendet.

 

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