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Stichwort: BauabnahmeDie Bauabnahme ist der Übergang von der Bauausführung in die Baunutzungsphase. Zu Unterscheiden ist die: * öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlichen und bautechnischen Hinsicht überprüft. Artikel Bauabnahme. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. Juli 2006, 17:52 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauabnahme&oldid=18615823 (Abgerufen: 29. August 2006, 09:09 UTC) << Zurück
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